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   BVerwG, 26.03.1976 - IV B 27.76   

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https://dejure.org/1976,3073
BVerwG, 26.03.1976 - IV B 27.76 (https://dejure.org/1976,3073)
BVerwG, Entscheidung vom 26.03.1976 - IV B 27.76 (https://dejure.org/1976,3073)
BVerwG, Entscheidung vom 26. März 1976 - IV B 27.76 (https://dejure.org/1976,3073)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb des Flughafens Hamburg-Kaltenkirchen - Anfechtung von einem (privaten) Dritten - Erfordernis unmittelbarer Außenwirkung - Nachfolgen eines Planfeststellungsverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.03.1974 - IV C 42.73

    Rechtsnatur und Bindungswirkung der Genehmigung im luftverkehrsrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1976 - 4 B 27.76
    Erst durch den Planfeststellungsbeschluß erhält die Genehmigung unmittelbare Außenwirkung (privaten) Dritten gegenüber mit der Folge, daß diese allein gegenüber dem Planfeststellungsbeschluß zulässigerweise verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können (vgl. z.B. Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1; Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG IV CB 68.72 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 4 S. 12; Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 42.73 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6 S. 21).
  • BVerwG, 21.02.1973 - IV CB 68.72

    Revision trotz fehlender Zulassung - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter bei

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1976 - 4 B 27.76
    Erst durch den Planfeststellungsbeschluß erhält die Genehmigung unmittelbare Außenwirkung (privaten) Dritten gegenüber mit der Folge, daß diese allein gegenüber dem Planfeststellungsbeschluß zulässigerweise verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können (vgl. z.B. Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1; Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG IV CB 68.72 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 4 S. 12; Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 42.73 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6 S. 21).
  • BVerwG, 11.10.1968 - IV C 55.66

    Nachbarklage gegen Flughafenerweiterung, Verhältnis der Genehmigung zur

    Auszug aus BVerwG, 26.03.1976 - 4 B 27.76
    Erst durch den Planfeststellungsbeschluß erhält die Genehmigung unmittelbare Außenwirkung (privaten) Dritten gegenüber mit der Folge, daß diese allein gegenüber dem Planfeststellungsbeschluß zulässigerweise verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können (vgl. z.B. Urteil vom 11. Oktober 1968 - BVerwG IV C 55.66 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 1; Beschluß vom 21. Februar 1973 - BVerwG IV CB 68.72 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 4 S. 12; Urteil vom 22. März 1974 - BVerwG IV C 42.73 - in Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 6 S. 21).
  • BFH, 19.05.1987 - VIII R 382/83

    Gründe für die Beiladung von Dritten zu einer Verhandlung

    Maßgebend ist nicht wie das Gericht, sondern ob das Gericht über eine Frage entscheidet, die einen Mitunternehmer persönlich angeht (BFH-Beschluß vom 27. Oktober 1977 IV B 27/76 NV).
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